Entschädigung von abgesagten Veranstaltungen von Verbandschören
Liebe Chorvorstände,
Vom 6. April bis 20. Mai 2020 können Chöre Gesuche für die Entschädigung für abgesagte Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie stellen.
Die entsprechende Verordnung kann hier heruntergeladen werden:
Der Chorvorstand eines Chores des Thurgauer Kantonalgesangverbands sollte den Antrag mit den abgesagten Veranstaltungen ausfüllen und mit den entsprechenden Belegen an die Schweizerische Chorvereinigung SCV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) schicken.
Alle Informationen hier beim Bundesamt für Kultur:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/bereiche-musik-theater.html