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    Thurgauer Kantonalgesangverband

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Delegiertenversammlung des TKGV
Samstag, 28. März 2020 13:45 - 17:00  Ort :  Romannshorn, Kantonsschule, Aula
Samstag, 28. März 2020, 13:45 - 17:00
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Roland Kuratli

*** Aufgrund der aktuellen Corona-Situation könnte die Delegiertenversammlung verschoben werden. ***
*** Sobald etwas festgelegt wurde, sind weiter Informationen hier auf der Webseite zu finden. ***

Einladung zur Delegiertenversammlung des Thurgauer Kantonal-Gesangverbandes

Samstag, 28. März 2020, 13.45 Uhr
in der Aula der Kantonschule in Romanshorn

TKGV DV Einladung20

Traktanden:

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Jahresgeschäfte
    • Protokoll der DV vom 18. April 2018 in Neukirch Egnach
    • Jahresrechnung 2018 / 2019
    • Festsetzung des Jahresbeitrages
    • Verdankung der Berichte aus den einzelnen Ressorts
  4. Wahlen in den Kantonalvorstand
  • Kantonal-Vizedirigentin
  1. Informationen zum TG-Gesangfest 2020 vom 15. – 17. Mai 2020 in Frauenfeld
  2. Vorstellung Konzept Schweizer Gesangfestival vom 20. – 28. Mai 2020 in Gossau durch ein Mitglied des Oraganisationskomitees
  3. Ehrungen
  4. Informationen
  5. Umfrage und Entgegennahme von Anregungen

Thurgauer Kantonal-Gesangverband 

Der Präsident:
Roland Kuratli 
 9565 Rothenhausen      

Der Sekretär:
Michael Thum
8524 Uesslingen

Die Einladungen werden als Broschüre mehrfach an die Präsidenten und an die geladenen Gäste verschickt.

Allgemeine Weisungen

Anträge und Wahlvorschläge sind bis zum 14. März 20 schriftlich und begründet dem Kantonalpräsidenten Roland Kuratli,Mettlenstrasse 12, 9565 Rothenhausen, einzureichen.

Stimmberechtigung  Die Verbandsvereine sind nach Paragraph 4 der Statuten wie folgt stimmberechtigt:

  •   bis 20 Aktivmitglieder                                mit 1 Stimme
  •   ab 21 bis 40 Aktivmitglieder                      mit 2 Stimmen
  •   über 40 Aktivmitglieder                             mit 3 Stimmen
    Wir erwarten, dass jeder Chor mit einer kleinen Delegation an der Versammlung teilnehmen wird. Weitere Sängerinnen und Sänger ohne Stimmrecht sind herzlich eingeladen.

 Die Stimmrechtsausweise werden vor dem Eingang in den Versammlungssaal abgegeben.

Die Teilnahme der Vereine an der DV ist Pflicht und Ehrensache.
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen.

Veteranenehrung       An der DV vom 28. März 2020 werden keine Veteraninnen und Veteranen geehrt. Die nächste Ehrung findet an einer separaten Feier im Jahr 2021 statt. Die Einladung dazu wird rechtzeitig zugesandt.

Meldepflicht              Wir erinnern daran, dass Adressänderungen und neugewählte Präsidentinnen/Präsidenten, Dirigentinnen/Dirigenten und Kassierinnen/Kassiere dem Vorstand des TKGV zu melden sind.

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