Terminkalender
*** Aufgrund der aktuellen Corona-Situation könnte die Delegiertenversammlung verschoben werden. ***
*** Sobald etwas festgelegt wurde, sind weiter Informationen hier auf der Webseite zu finden. ***
Einladung zur Delegiertenversammlung des Thurgauer Kantonal-Gesangverbandes
Samstag, 28. März 2020, 13.45 Uhr
in der Aula der Kantonschule in Romanshorn
Traktanden:
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Jahresgeschäfte
- Protokoll der DV vom 18. April 2018 in Neukirch Egnach
- Jahresrechnung 2018 / 2019
- Festsetzung des Jahresbeitrages
- Verdankung der Berichte aus den einzelnen Ressorts
- Wahlen in den Kantonalvorstand
- Kantonal-Vizedirigentin
- Informationen zum TG-Gesangfest 2020 vom 15. – 17. Mai 2020 in Frauenfeld
- Vorstellung Konzept Schweizer Gesangfestival vom 20. – 28. Mai 2020 in Gossau durch ein Mitglied des Oraganisationskomitees
- Ehrungen
- Informationen
- Umfrage und Entgegennahme von Anregungen
Thurgauer Kantonal-Gesangverband
Der Präsident: |
Der Sekretär: |
Die Einladungen werden als Broschüre mehrfach an die Präsidenten und an die geladenen Gäste verschickt.
Allgemeine Weisungen
Anträge und Wahlvorschläge sind bis zum 14. März 20 schriftlich und begründet dem Kantonalpräsidenten Roland Kuratli,Mettlenstrasse 12, 9565 Rothenhausen, einzureichen.
Stimmberechtigung Die Verbandsvereine sind nach Paragraph 4 der Statuten wie folgt stimmberechtigt:
- bis 20 Aktivmitglieder mit 1 Stimme
- ab 21 bis 40 Aktivmitglieder mit 2 Stimmen
- über 40 Aktivmitglieder mit 3 Stimmen
Wir erwarten, dass jeder Chor mit einer kleinen Delegation an der Versammlung teilnehmen wird. Weitere Sängerinnen und Sänger ohne Stimmrecht sind herzlich eingeladen.
Die Stimmrechtsausweise werden vor dem Eingang in den Versammlungssaal abgegeben.
Die Teilnahme der Vereine an der DV ist Pflicht und Ehrensache.
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen.
Veteranenehrung An der DV vom 28. März 2020 werden keine Veteraninnen und Veteranen geehrt. Die nächste Ehrung findet an einer separaten Feier im Jahr 2021 statt. Die Einladung dazu wird rechtzeitig zugesandt.
Meldepflicht Wir erinnern daran, dass Adressänderungen und neugewählte Präsidentinnen/Präsidenten, Dirigentinnen/Dirigenten und Kassierinnen/Kassiere dem Vorstand des TKGV zu melden sind.