Chorsingen unter strengen Auflagen wieder erlaubt
Durch die Verordnungen vom 29. Oktober 2020 und 9. Dezember 2020 (Art. 6f3) wurde das Chorsingen vollständig aus dem Schweizer Kulturleben verbannt. Die Chorszene in unserem Land leidet unter dieser Stigmatisierung und die Nulltoleranz stösst auf Unverständnis. Im Januar 2021 wurde die Schweizer Taskforce Chor (www.taskforcechor.com) ins Leben gerufen. Legitimiert durch die Interessengemeinschaft der schweizerischen Chorverbände CHorama. Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab dem 19. April 2021 sollen mit Einschränkungen unter anderem Veranstaltungen mit Publikum und sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen auch in Innenräumen wieder möglich sein. Es wird allen empfohlen, sich vor Veranstaltungen, gemeinsamen Trainings oder Treffen mit besonders gefährdeten Personen testen zu lassen.
In den FAQ - Massnahmen des BAG vom 14.4.21 steht:
24. Ist eine Orchester- oder Chorprobe drinnen wieder möglich?
Ja, Proben sind bis maximal 15 Personen möglich, mit Maske und Abstand.
Wo keine Maske getragen werden kann, etwa beim Singen oder Klarinette spielen, muss für jede Person eine Fläche mindestens 25 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen, oder es werden zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht.