Covid19-Unterstützung für Kulturschaffende
Liebe Vertreterinnen und Vertreter von Kulturinstitutionen, liebe Kulturschaffende, liebe Kulturveranstaltende, liebe Kulturvermittelnde
Nach Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 wären die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Ende April 2022 ausgelaufen. Da die Herausforderungen im Kultursektor aber nicht unmittelbar beendet sind, beschloss der Bundesrat am 13. April 2022 beide Unterstützungsmassnahmen um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Danach läuft diese Massnahme aus.
Anträge für Transformationsprojektbeiträge können weiterhin bis spätestens am 30. November 2022 eingereicht werden. Ebenfalls richtet Suisseculture Sociale weiterhin Nothilfe aus. Auch da ist der letztmögliche Eingabetermin der 30. November 2022
Die Gesuchsformulare und entsprechenden Merkblätter für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte sind auf der Webseite des Kulturamts aufgeschaltet.
Bitte beachten Sie die verbindlichen Fristen für Gesuche um Ausfallentschädigung:
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen:
- für Schäden zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022: bis zum 31. Mai 2022
- für Schäden zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022: bis zum 31. Juli 2022